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Vollzitat
Entscheidungsdatum
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.
Mitgliedsstaat des Gerichts
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigtes Königreich Großbritannien
Zypern
Nichtmitgliedsstaat
Ebene des Gerichts
1. Instanz
2. Instanz
Letztinstanz
Verwaltungsentscheidung
Verfassungsgericht
Vorlage an den EuGH
nicht in Erwägung gezogen
von Parteien beantragt, aber nicht gewährt
Vorlage an den EuGH erfolgt
, Aktenzeichen EuGH
Themenfeld
Beteiligte Mitgliedsstaaten
Staatsangehörigkeit der Parteien
Familie lebt in mehreren Mitgliedsstaaten, nämlich
Ständiger Aufenthalt im Mitgliedsstaat des Forums
anderweitige Rechtshängigkeit
angewandte Rechtsnormen
Rechtsquelle
Zuständigkeit
Ja
Nein
Thema nicht behandelt
Unbekannt
Gerichtswahl
Ja
Nein
Thema nicht behandelt
Unbekannt
Anerkennung und Vollstreckung
verweigert
gewährt
Thema nicht behandelt
Auslandsbeweiserhebung
Ja
Nein
Thema nicht behandelt
Unbekannt
Kooperation zwischen Richtern
Rechtswahl
Ja
Nein
Thema nicht behandelt
Unbekannt
anwendbares Recht
lex fori
Recht eines Nichtmitgliedsstaats des relevanten Abkommens
Recht eines Mitgliedsstaats des relevanten Abkommens
Thema nicht behandelt
lex fori und Recht eines Nichtmitgliedsstaats des relevanten Abkommens
lex fori und Recht eines Mitgliedsstaats des relevanten Abkommens
Scharia
Lateinamerika
Stand: 12.12.2019 14:33:34 Uhr